Bewilligungsstellen in Bayern

Frage(n):

Der Sitz meines Unternehmens ist in Bayern (hier: Würzburg). Ich kenne die zuständige Bewilligungsstelle nicht. Kann ich meinen Antrag nicht einfach an das Bayerische Staatsministerium schicken, damit es sicher an die richtige Bewilligungsstelle weitergeleitet wird?

Hinweis:

Zum Thema „Staatliche Soforthilfen“ finden KMUs mit Unternehmenssitz in Bayern kostenfrei ausführliche Informationen inklusive gesetzlicher Grundlagen im ESF-Projekt Virtkomp. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie sich hier kostenfrei registrieren.

Antwort:

Ihre zusändige Bewilligungsstelle ist entweder die Landeshauptstadt München oder die jeweilige Bezirksregierung. In unserem Beispiel (Würzburg) entsprechend die Regierung von Unterfranken.

Aktualisert: Aber alle Anträge müssen zentral online gestellt werden!

Aktualisiert: Anträge, die Sie per PDF oder per Post an die Bewilligungs­behörden senden, werden ab sofort (Stand: 01.04.2020) nicht mehr bearbeitet.

In jedem Fall sollten Sie jedoch davon absehen, Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu schicken bzw. zu mailen.

Weiterführende Informationen:

Die zuständigen Bewilligungs- und Vollzugsbehörden finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ (externer Link)

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