Einreise aus der Schweiz

Frage(n):

Darf ein Lebenspartner, der in der Schweiz lebt, für einen Besuch nach Deutschland einreisen?

Antwort:

In Deutschland wird die Empfehlung der EU-Kommission umgesetzt, sodass zunächst bis zum 30.06.2020 eine Reisebeschränkung für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die EU gilt.

Reisen innerhalb der EU und auch Einreisen aus Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) oder Großbritannien sind hingegen seit dem 15.06.2020 ohne triftigen Grund möglich. Dies gilt somit unabhängig davon, ob eine nahestehende Person in Deutschland besucht wird. Seit diesem Datum werden zudem an den deutschen Grenzen zu Österreich, Dänemark, der Schweiz und Frankreich keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Seit dem 21.06.2020 finden auch im Luftverkehr bei der Einreise aus keinem der oben genannten Staaten mehr Kontrollen statt.

Zudem gilt in Deutschland für Einreisende aus der EU, dem Schengen-Raum und Großbritannien grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Eine solche kann jedoch bei einer Veränderung des Infektionsgeschehens wieder eingeführt werden.

Insbesondere sind grundsätzlich alle Personen, die nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dazu verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (externer Link) abrufbar. Aufgrund einer solchen Einstufung als Risikogebiet gilt für Schweden, obwohl es sich dabei um einen Mitgliedstaat der EU handelt, aktuell weiterhin eine Reisewarnung und für Einreisende aus Schweden eine Quarantänepflicht.

Einer Einreise aus der Schweiz steht aktuell aber nichts entgegen.

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