Ein- und Ausreisebestimmungen für Deutschland

Frage(n):

Wie sind die derzeitigen Ein- und Ausreisebestimmung für Deutschland?

Antwort:

Das Auswärtige Amt hat vorerst bis zum 31.08.2020 eine weltweite Covid-19-Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen abgegeben.

Ausgenommen davon sind Reisen:

  • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
  • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
  • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat.

Eine Reisewarnung ist ein dringender Aufruf, entsprechende Reisen soweit wie möglich zu unterbinden. Diese Warnung stellt jedoch kein Verbot dar. Vielmehr steht es den Reisenden frei, selbstständig über ihre Reisen zu entscheiden.

Beachten Sie jedoch, dass eine Reise in die genannten Länder nicht immer ohne Einschränkungen möglich ist. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob es die Einreise beschränkt oder eine Quarantäne bei Einreise vorsieht. Auch darüber hinaus sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen und sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland zu informieren. 

Zu unterscheiden von den Reisewarnungen sind die Risikogebiete:

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Eine Auflistung der Risikogebiete finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (externer Link)

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Quarantänepflicht. Eine solche Quarantänepflicht entfällt, wenn Sie bei Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48-Stunden sein darf.

Unabhängig von der Einreise aus einem Risikogebiet kann seit dem 01.08.20 jeder, der aus dem Ausland ach Deutschland einreist, einen kostenlosen Covid-19-Test machen lassen.

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