Miete und Stromrechnung (beim Wunsch des Arbeitnehmers nach Home Office)

Frage(n):

Was ist, wenn der Arbeitnehmer selbst in Home-Office gehen möchte, er also nicht vom Arbeitgeber geschickt wurde, sondern es ihm freigestellt wurde?

Antwort:

Grundsätzlicher Hinweis:

Zur Beantwortung der Fragen „Muss der Arbeitgeber die (anteilige) Stromrechnung zahlen, wenn er den Arbeitnehmer in Homeoffice schickt?“ und „Muss der Arbeitgeber die (anteilige) Miete oder Nebenkosten des HomeOffice bezahlen?“

Anders gestaltet es sich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freigestellt hat, an welchem Ort er seine Arbeitsleistung erbringt. Diese Freistellung spricht dafür, dass das Interesse des Arbeitnehmers an der Einrichtung des Home-Office das Interesse des Arbeitgebers überwiegt. In diesem Fall scheidet ein Aufwendungsersatzsanspruch des Arbeitnehmers aus § 670 BGB folglich aus; die entstehenden Kosten können nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ersetzt verlangt werden.

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