Notfall-Kinderzuschlag

Frage(n):

Was ist der Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ)?

Antwort:

In der Corona-Krise haben viele Eltern mit Einkommenseinbußen zu kämpfen. Betroffene können ab sofort statt des Kinderzuschlags einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) erhalten.

In vielen Familien reduziert sich aktuell das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einkommen oder Einnahmen. Um die Folgen abzumildern, soll der Kinderzuschlag befristet (vorerst bis September) so umgestaltet werden, dass er für Familien, die die Leistung beantragen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst.

Bei Anträgen auf den Notfall-Kinderzuschlag, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 gestellt werden, wird das Einkommen der Eltern nicht wie zuvor anhand der letzten sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats vor Antragstellung geprüft. Für Anträge im April wäre also das Einkommen aus März relevant, für Anträge im Mai das von April. So kann auf kurzfristige Einkommenseinbußen reagiert werden.

Zudem erfolgt in Ausnahmefällen eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens, um die Leistung unbürokratisch zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen. Um die Familienkassen zu entlasten, soll außerdem eine einmalige Verlängerung von Amts wegen um sechs Monate für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag eingeführt werden.  Sofern noch nicht der höchstmögliche Kinderzuschlag gewährt wird, kann im April oder Mai 2020 einmalig ein Antrag auf nochmalige Überprüfung gestellt werden.

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