Notfall-KiZ und Kurzarbeit

Frage(n):

Erhalte ich automatisch Kinderzuschlag, wenn ich in Kurzarbeit gehen muss?

Antwort:

Den Notfall-KiZ kann man grundsätzlich auch bekommen, wenn man Kurzarbeitergeld erhält, denn auch Kurzarbeitergeld stellt ein Einkommen dar. Häufig wird neben dem KiZ oder dem „Notfall-KiZ“ auch Wohngeld bezogen. Zudem kann neben dem KiZ oder dem „Notfall-KiZ“ auch Unterhaltsvorschuss für ein Kind bezogen werden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann.

Anspruch auf KiZ haben Familien mit kleinem Einkommen. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Durch den Notfall-KiZ haben sich die Einkommensbereiche nicht geändert. Die folgenden Beispiele zeigen, wann Familien den KiZ bekommen können.
(Wohnkosten und Gehälter pro Monat):

Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil circa 500 Euro Warmmiete, kann der KiZ bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1300 bis etwa 2000 Euro brutto (ungefähr 1000 bis 1400 netto) liegt (Kind: sechs Jahre).

  • Bei einer Warmmiete von circa 800 Euro, darf das Bruttogehalt rund 1200 bis rund 2500 Euro (ungefähr 1000 bis 1700 netto) betragen. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss kommen hier noch hinzu (Kinder: sechs und acht Jahre).
  • Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von etwa 700 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1600 bis etwa 3300 Euro (ungefähr 1300 bis 2400 netto) betragen (Kinder: sechs und acht Jahre). Bei einer Warmmiete von etwa 1000 Euro, darf das Bruttogehalt rund 2000 bis etwa 3600 Euro (ungefähr 1600 bis 2600 netto) betragen (Kinder: sechs und acht Jahre).
  • Zahlt eine Paarfamilie mit drei Kindern eine Warmmiete von etwa 1000 Euro, darf sie rund 1500 bis etwa 4200 Euro brutto (ungefähr 1200 bis 3000 netto) verdienen (Kinder: sechs, acht und zehn Jahre).

Allerdings muss ein Antrag auf erstmalige Gewährung/nochmalige Überprüfung gestellt werden. Der Notfall-KiZ wird nicht automatisch ausgezahlt. Ein Antrag auf nochmalige Überprüfung kann allerdings nur einmalig im April und Mai 2020 gestellt werden. Jedoch erfolgt eine einmalige Verlängerung von Amts wegen um sechs Monate für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag.

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