Offene Restzahlungen Reisepreis

Frage(n):

Sollte der vollständige Reisepreis gezahlt werden, wenn nicht klar ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann?

Antwort:

Ob eine noch ausstehende Restzahlung geleistet werden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel ist es gerade sinnvoll, „auf Zeit zu spielen“, da Reisen, wie bspw. eine Kreuzfahrt derzeit oft von den Veranstaltern selbst kurzfristig abgesagt wird, wodurch die Zahlungspflicht entfällt.
Ist einem das Abwarten, ob die geplante Reise tatsächlich in ein paar Monaten sattfinden wird, zu risikobehaftet, muss man selbst aktiv werden. Hier ist ein Rücktritt (vor Reisebeginn) oder eine Kündigung des Reisevertrags (bei einer Pauschalreise) mit Verweis auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, der Abriegelung ganzer Städte und Tourismusattraktionen, der Ansteckungsgefahr, der möglichen Quarantänezeiträume im Reiseland, oder eines möglichen Einreisestopps, anzuraten.

Es empfiehlt sich im Allgemeinen aber mit seinem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten und ausfindig zu machen, welche Angebote dieser für seine Kunden aufgrund der Corona-Pandemie bereithält. Immerhin ist es auch in seinem Interesse, die Reisenden zufrieden zu stellen und den Betrieb wieder aufzunehmen.

Viele Reedereien erlassen eigene Corona-Storno Angebote, indem eine derzeitige Umbuchung der Reise auf einen späteren Termin bspw. mit einer Gutscheinprämie belohnt wird, um sich die Treue ihrer Kunden zu sichern. 

Weiterführende Informationen:

Welche Rechte stehen Reisenden zu, wenn die Reise aufgrund der Corona-Pandemie vor Abreise storniert wurde? Muss der Reisepreis für eine Pauschalreise entrichtet werden?

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